Rechtsanwältin Petra Isabel Schlagenhauf
Alt Moabit 83 c
10555 Berlin
Pressemitteilung zum Entführungsfall meines Mandanten
Trinh, Xuan Thanh
Mit Beschluss vom 7.8.2019, zugestellt der Nebenklage am 28.1.2020, hat der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Kammergerichts Berlin vom 25.7.2018 verworfen.
Aktenzeichen des BGH-Beschlusses: 3 StR 562/18
Mit dem Beschluss hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass dem Angeklagten im Rahmen der Entführung meines Mandanten Herrn Trinh, Xuan Thanh zu Recht der Vorwurf der geheimdienstlichen Agententätigkeit sowie der Beihilfe zur Freiheitsberaubung in zwei Fällen, davon in einem Fall zu einer über eine Woche dauernden Freiheitsberaubung, gemacht worden ist, und die gegen den Angeklagten Nguyen, Hai Long ausgesprochene Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten bestätigt.
Der Bundesgerichtshof führt in dem Beschluss u.a. aus, dass
„jedenfalls die Freiheitsentziehung durch den Entführerstaat Vietnam während der Dauer des Verfahrens nicht aufrecht erhalten werden durfte. Mithin erweist sich auch die an völkerrechtswidrige Entführung anschließende Freiheitsentziehung während und aufgrund des Strafverfahrens als rechtswidrig (…)“.
Damit ist durch das höchste deutsche Strafgericht erneut festgestellt, dass es sich bei der Entführung meines Mandanten um ein völkerrechtswidriges Verhalten des vietnamesischen Staates handelte, ebenso, dass die Inhaftierung meines Mandanten in Vietnam, die bis zum heutigen Tag andauert, aus deutscher Sicht rechtswidrig ist.
Dies muss zum Anlass genommen werden, die Bundesregierung dazu aufzufordern, in ihren Bemühungen um die Freilassung meines Mandanten aus vietnamesischer Haft nicht nachzulassen.
Berlin, den 28.1.2020
Petra Isabel Schlagenhauf
Rechtsanwältin