Presseerklärung zum heute ergangen Urteil gegen meinen Man-danten Trinh Xuan Thanh in Vietnam (Petra Isabel Schlagenhauf Rechtsanwältin)

I.

Heute wurde mein Mandant von einem vietnamesischen Gericht in Hanoi zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt.

Mein Mandant wurde in einem rechtsstaatswidrigen Verfahren verurteilt. Diese Verurteilung kann nicht hingenommen werden.

Mein Mandant wurde im Juli 2017 von einem Kommando des Geheimdienstes der vietnamesischen Polizei in Berlin gewaltsam entführt und nach Vietnam verschleppt. Dies war ein verbrecherischer Akt, und Vietnam hat damit nicht nur deutsches, sondern auch internationales Recht gebrochen. Die Behauptung der vietnamesischen Behörden, mein Mandant sei freiwillig nach Vietnam zurückgekehrt, ist eine Lüge. Wegen der tatsächlichen Entführung ermittelt der deutsche Generalbundesanwalt gegen die Täter; einer der Mittäter wurde im August 2017 aus Tschechien ausgeliefert, befindet sich in deutscher Untersuchungshaft und wartet auf seinen Prozess. Die Beweise dafür, dass auch hochrangige Beamte des Geheimdienstes und Mitarbeiter der vietnamesischen Botschaft in das Verbrechen verwickelt waren, befinden sich in der deutschen Ermittlungsakte.

Schon allein durch die verbrecherische Entführung meines Mandanten hat Vietnam das Recht verwirkt, gegen meinen Mandanten überhaupt ein Verfahren durchzuführen. In jedem Rechtsstaat gilt dies als grundsätzliches Verfahrenshindernis, weil ein fairer Prozess nicht mehr möglich ist. Der Internationale Gerichtshof für Ruanda und Ex-Jugoslawien hat dies in dortigen Verfahren in vergleichbaren Fällen festgestellt.

Auch das Verfahren selbst entsprach keinen rechtsstaatlichen Kriterien. Bitte lesen Sie dazu weiter ausführlich unter II. dieser Presseerklärung.

Ich richte auch im Namen der Familie meines Mandanten den Appell an die deutsche Regierung, sich weiterhin für die Freilassung meines Mandanten bei der vietnamesischen Regierung einzusetzen und ihm die Rückkehr nach Deutschland, dem Land, aus dem er verschleppt wurde, zu ermöglichen. Ich unterstütze diejenigen Bemühungen, die die deutsche Regierung bisher für meinen Mandanten entfaltet hat und weiter entfalten wird, um diese jedem Recht widersprechende Situation zu beenden.

II.

1.

Mein Mandant war bereit, sich einem  möglichen von Vietnam betriebenen Auslieferungsverfahren zu stellen und sich dem Recht entsprechend hiergegen zu verteidigen. Vietnam hat ihn stattdessen gewaltsam aus Deutschland durch ein entsandtes Kommando entführen lassen und unter Verstoß gegen deutsches und internationales Recht nach Vietnam verschleppt. Die Beweise dafür befinden sich  in der Hand der deutschen Ermittlungsbehörden, in dem wegen Menschenraub und geheimdienstlicher Ermittlungstätigkeit von dem Generalbundesanwalt in Karlsruhe gegen die Täter und Beteiligten der Entführung meines Mandanten geführten Ermittlungsverfahren.

Die Tatsache, dass ein Staat sich den Angeklagten per Entführung „verschafft“,  wird seit längerem  –  vor vielen Jahren wurde das noch im internationalen Recht anders gesehen  –  als ein von den Gerichten zu beachtendes Verfahrenshindernis angesehen,  wegen Verstoßes gegen das Gebot des fairen Verfahrens (als „Prozessgrundrecht, das auf dem Rechtsstaatsprinzip aus Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz fußt; auf europäischer Ebene ergibt sich das Gebot des fairen Verfahrens aus Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention).   Die derart schwerwiegende Verletzung der Rechte des Betroffenen im Vorfeld des Prozesses wird auch in der Rechtsprechung des Internationalen Strafgerichtshofs für Ruanda und für das ehemalige Jugoslawien in den letzten Jahren in mehreren Entscheidungen als Verfahrenshindernis eingestuft.

Sowohl mein Mandant als auch seine Verteidiger in Vietnam waren daran gehindert, dies im Verfahren gegen meinen Mandanten vorzutragen. Denn es wäre zu befürchten gewesen, dass allein die Erwähnung der Entführung weitere Repressalien sowohl gegen meinen Mandanten als auch gegen seine Verteidiger nach sich gezogen hätte.

2.

Mein Mandant wurde öffentlich vorverurteilt, und zwar vom Generalsekretär der KP, Nguyen, Phu Trong, Ende November 2017,der  schon vor dem Prozess äußerte, mein Mandant sei schuldig und müsse verurteilt werden für seine “Sünden”.  Diese Vorverurteilung ist in einem autoritären Einparteienstaat, dessen Justiz keinesfalls unabhängig ist,  sondern der Parteiräson zu folgen hat, die Ankündigung einer bereits vor Prozessbeginn feststehenden Verurteilung.

3.

Mein Mandant wurde in einem grotesken „Auftritt“ im vietnamesischen Fernsehen am 3.8.2017 öffentlich vorgeführt und gezwungen zu erklären, dass er eingesehen habe, dass er habe zurückkommen müssen. Diese Aussage ist unter Zwang zustande gekommen, um die Lüge der vietnamesischen Staatsführung, es habe sich um keine Entführung, sondern um eine freiwillige Rückkehr gehandelt, öffentlich zu stützen.

4.

Verteidigungsrechte:

Mein Mandant war – wie die vietnamesische. Polizei mitteilte, spätestens seit 31.7.2017 in Vietnam in Untersuchungshaft. Obwohl die Familie sich sofort um anwaltliche Vertretung für ihn kümmerte, bewilligten die Behörden  (die über den Zugang von Rechtsanwälten zu dem Beschuldigten entscheiden! nicht etwa er oder seine Familie) den Besuch eines Anwalts erst zu Mitte Oktober.2017.  Ein weiterer Rechtsanwalt, auch von der Familie beauftragt, wurde bis kurz vor dem Prozess nicht zu ihm gelassen. Erst kurz vor dem Prozess gab es für die weiteren von der Familie beauftragten (und dann vom Mandanten bestätigten) Verteidiger Zugang zu ihm. Aber: die Gespräche können nur in Anwesenheit von Beamten geführt werden, d.h. keine unüberwachten Verteidigergespräche, weder vor noch während des Prozesses.

Die Anklageschrift wurde sehr kurzfristig zugestellt (ca. 40 Seiten), Zugang zu den Ermittlungsakten erhielten die vietnamesischen Anwälte  nur unzureichend (teilweise, und kurz vor dem 1. Verhandlungstag). Die Akten des Verfahrens sind sehr umfangreich, eine zeitlich machbare Vorbereitung war für die vietnamesischen Kollegen damit de facto unmöglich, eine unüberwachte Besprechung der Anklagepunkte zu keinem Zeitpunkt möglich.

Mir ist berichtet worden, dass ein “Sachverständiger”, der den Schadensbetrag bei Petrovietnam berechnet hatte, auf Fragen der Verteidigung, wie er diesen berechnet habe und nach welcher Methode, äußerte, darauf brauche er nicht zu antworten (vom Gericht wohl genauso gesehen.).

Mir ist bekannt, dass mindestens ein Zeuge massiv vor dem Termin unter Druck gesetzt (d.h. mehrere Tage inhaftiert und durch Misshandlungen dazu gebracht) wurde, belastende Aussagen gegen meinen Mandanten zu tätigen. Dieses allerdings im Prozess zu schildern, traut sich kein Zeuge, da er dann befürchten muss, erneut entsprechenden “Maßnahmen” ausgesetzt zu werden.

Im Prozess wurden von der Anklage auch erkennbar manipulierte Beweisstücke vorgelegt,  worauf die Verteidiger im Prozess auch hingewiesen haben.

5.

andere Repressalien:

Die  Eltern  meines  Mandanten konnten ihn erst kurz vor dem Prozessauftakt überhaupt besuchen.  Über einen längeren Zeitraum vor Jahresende 2017 durfte die Familie keine Kleidung und Nahrungsmittel für meinen Mandanten in der Haftanstalt abgeben (was in Vietnam angesichts der Haftverhältnisse existenziell für einen Inhaftierten ist), mit dem Argument, mein Mandant werde sanktioniert, wegen angeblichen Verstoßes gegen die Disziplin. Tatsächlich bestand der  „Verstoß gegen die Disziplin“ darin, dass mein Mandant nicht bereit war, ein Geständnis abzulegen.

6. 

Die vietnamesischen Kollegen haben im Rahmen des vietnamesischen Rechts eine andere Rechtsstellung als Rechtsanwält/innen z.B. in Deutschland. Sie stehen unter der Erwartung der Partei- und Staatsführung, dass sie auch deren Interesse zu beachten/befolgen haben. In Deutschland ist ein Rechtsanwalt ein unabhängiges “Organ der Rechtspflege”, d.h. dem Interesse ausschließlich des Mandanten verpflichtet, natürlich im Rahmen der hier geltenden – rechtsstaatlichen – Gesetze. Das Mandatsverhältnis ist geschützt, d.h. jeder Beschuldigte darf sich ohne Überwachung mit seinem Verteidiger austauschen. Engagierte Verteidigung in Vietnam trägt immer die Gefahr in sich, dass dies Folgen für die weitere Existenz des betreffenden Anwalts/der betreffenden Anwältin  haben kann.  Eine rechtsstaatlichen Kriterien entsprechende Verteidigertätigkeit ist unter den in Vietnam herrschenden Bedingungen nicht möglich.

7.

Mir als deutscher Rechtsanwältin meines Mandanten wurde die Einreise nach Vietnam ohne Angabe von konkreten Gründen verweigert. Grund war die Tatsache, dass ich meinen Mandanten vertrete.  Das bekam ich nicht offiziell gesagt, sondern konnte das aus den auf Vietnamesisch geführten Unterhaltungen zwischen den Polizeibeamten am Flughafen entnehmen.

Berlin, 22.1.2018

Schlagenhauf

Rechtsanwältin

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